Fußpflege
Gegen Voranmeldung
Gegen Voranmeldung
Schon Früh lernten wir auf eigenen Füßen zu stehen, dies sollten wir beibehalten.
Gegen Voranmeldung bei der Pflege- und Betreuungsmanagerin besteht zweimal im Monat die Möglichkeit zur Fußpflege. Die Kosten tragen die BewohnerInnen selbst bzw. besteht die Möglichkeit die Rechnung mit Erlagschein zu begleichen.